Ev. Altenhilfezentrum Ludwigsau

Das Ev. Altenhilfezentrum Ludwigsau

Wir bieten Dauer-, Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege sowie „Mittagessen auf Tour“ an. Darüber hinaus gibt es ein spezielles Versorgungsangebot für Palliativversorgung und Demenziell erkrankte Menschen.

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Unsere Leistungen

Unser examiniertes, qualifiziertes und motiviertes Personal bietet aufgrund langjähriger Erfahrung und einem hohen Maß an Verantwortung eine optimale Versorgung in Pflege und Betreuung.

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Ehrenamt

Bewohnerinnen und Bewohner können sich über ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, sowie über Mitglieder des Fördervereins Altenhilfezentrums Ludwigsau e.V. 1998 freuen,  die ihnen Zeit und Frohsinn „schenken“.

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Spenden und Fördern

Durch kleine Spenden an den Förderverein des Hauses können sie den normalen Alltag bereichern und die Lebensqualität erhöhen.

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Beschäftigungsmöglichkeiten

Wir suchen Sie! Bewerben Sie sich auf freie Stellen. Bringen Sie sich in ein gut funktionierendes Team ein.

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Besonderheiten

Wir sind Mittelpunkt geworden - im Ort und der Gemeinde und manchmal noch darüber hinaus.

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Weitere Infos für unsere Mitarbeiter

Maskenpflicht

Es gibt keine Maskenpflicht. In der Grippesaison ist jedoch das Tragen eines MNS zu empfehlen, und zwar um sich selbst vor Atemwegserkrankungen zu schützen oder deren Übertragung reduzieren.

Testungen

Eine allgemeine Testpflicht besteht nicht mehr. Es besteht aber bei Symptomen / Verdachtsfällen die Möglichkeitsich freiwillig innerhalb der Einrichtung selbst zu testen.

Bei Erkrankung

Aus Rücksicht auf die Kolleginnen und Kollegen sowie die Bewohner und Bewohnerinnen bleibt der/die betreffende Mitarbeitende bei akuten Atemwegsinfektionen sowie einem positiven Corona-Befund (auch ohne Symptome!) erst einmal zu Hause und klärt das mit dem Hausarzt ab. Eine Pflicht zum Freitesten besteht nicht (und PCR-Testungen liegt im Ermessen des Hausarztes).

Rückkehr nach Absonderung

Positiv getestete Mitarbeitende in den Pflegeeinrichtungen müssen sich bei ihrem Hausarzt eine Krankmeldung holen. Dieser legt die weitere Vorgehensweise fest. An COVID-19 erkranktes Pflegepersonal sollte erst dann wieder zur Arbeit gehen, wenn es sich gut fühlt, kein Fieber hat und ein negatives SARS-CoV-2-Testergebnis (Antigen-Schnelltest oder PCR) vorweisen kann -  frühestens jedoch fünf Tage nach Beginn der Symptome, oder, falls keine Symptome aufgetreten sind, ab dem Datum des ersten positiven Tests.